Reittherapie

Die Reittherapie fördert ganzheitlich auf der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Ebene. Damit ist sie eine sehr wirkungsvolle Ergänzung zu den klassischen Therapieformen. 

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklungsstörungen oder Behinderungen. Die Beziehung zum Pferd spielt hier eine tragende Rolle. Der Reittherapeut fördert im Beziehungsdreieck „Klient-Pferd-Reittherapeut“ den konstruktiven Umgang miteinander. 

Die Umsetzung erfolgt durch den direkten Umgang mit dem Pferd, durch das Pflegen des Pferdes, durch Übungen am und auf dem geführten Pferd sowie die Arbeit im Stall. Auch können auf dem, an der Hand oder an der Longe geführten, Pferd gymnastische Übungen und Geschicklichkeitsspiele ausgeführt werden. Der Bewegungsrhythmus des Pferdes hat eine lockernde, ausgleichende und angstlösende Wirkung, gleichzeitig spricht er auf vielfältige Art und Weise die Wahrnehmung des Reiters an. 

„Die Bewegung als solche kann in ihrer Wirkung noch jedes Beliebige Mittel ersetzen, aber alle therapeutische Mittel der Welt können nicht die Wirkung der Bewegung ersetzen.“ (Josef Clemens Tissot 1750-1826) 

 

 

Glücksross – Wirkungen und Förderbereiche in der Reittherapie: 

 

  • Einüben von Symmetrie, Erleben von Rhythmus, Übertragung von Körperwärme, Motivation. 
  • Wirkungen im Wahrnehmungsbereich, im emotionalen Bereich, im kognitiven Bereich, im sozialen Bereich. 
  • Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und Selbsteinschätzung, Übernahme von Verantwortung, Kooperation. 
  • Förderaspekte im motorischen Bereich 
  • körperliche und geistige Behinderungen 
  • Lernbehinderungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Sinnesbehinderungen
  • Defizite sowie psychisch-psychiatrische Auffälligkeiten 
 
 

Kostenübernahme


In Sonderfällen kann die Reittherapie von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Jugendamt übernommen werden.
Alle Möglichkeiten zur Kostenübernahme der Reittherapie sind nachfolgend beschrieben:

  • Reittherapiekosten über die Krankenkasse abrechnen

Wenn ein Attest Ihres Hausarztes vorliegt, können Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt.

  • Reittherapiekosten nach §45b SGB XII abrechen:

In bestimmten Fällen sind die Reittherapiekosten nach §45b SGB XII abzurechnen. Eine Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung verstanden. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten notwendig.

  • Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechnen:

Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann das Jugendamt die Kosten für die Reittherapie übernehmen. Dies ist möglich, wenn die Reittherapie als Hilfe zur Erziehung herangezogen wird. 

  • Reittherapiekosten über das Sozialamt abrechnen:

Wenn eine Wiedereingliederungshilfe besteht, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.

Grundsätzlich ist das therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger.

Folgende Dokumente sind bei einem Antrag zur Kostenübernahme beizufügen:

  • ärztliche Verordnung
  • Stellungnahme von therapeutischer  und/oder pädagogischer Seite
  • Ziele der Reittherapie
 

Falls Sie sich entscheiden sollten, Einheiten bei mir zu buchen, bekommen Sie einen Vertrag sowie eine monatliche Rechnung über die geleisteten Beiträge, welche Sie einreichen können. Jede Einheit ist vorher zu begleichen.